Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
BMFWidVertrAnO§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
Stand: 24.11.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMFWidVertrAnO%202019/1#abs-1 (1) Die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden auf den Gebieten des Besoldungs-, Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeld- und Beihilferechts wird folgenden Behörden übertragen, soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMFWidVertrAnO%202019/1#abs-2 (2) In allen anderen beamtenrechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden folgenden Behörden übertragen, soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BMFWidVertrAnO%202019/1#abs-3 (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einzelfall die Zuständigkeit abweichend regeln oder selbst entscheiden.